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Gewährleistung & Service | Splendido e.U.

Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Schmuckstücke von Splendido Schmuck gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Lieferung. Sie können Ihre Rechte geltend machen, wenn die Ware bei der Lieferung nicht vertragsgemäß war — etwa wenn sie nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen auf eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Unser Service darüber hinaus

Bei Fragen zu Material oder Verarbeitung stehen wir Ihnen persönlich zur Seite — auch dann, wenn kein Gewährleistungsfall vorliegt. Sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung.

Was kein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist

Die gesetzliche Gewährleistung erfasst Mängel, die bereits bei der Lieferung vorlagen. Veränderungen, die erst später durch den Gebrauch entstehen, sind keine Mängel in diesem Sinne:

  • natürliche Abnutzung durch regelmäßiges Tragen
  • Verfärbungen oder Schäden durch Wasser, Parfüm, Cremes, Haarspray, Reinigungsmittel oder die individuelle Hautchemie
  • Schäden durch unsachgemäße Handhabung
  • Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte

Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.

So erreichen Sie uns

E-Mail: garantie@splendido.at
Betreff: Reklamation + Bestellnummer

Bitte beschreiben Sie das Problem kurz und fügen Sie nach Möglichkeit ein Foto bei. Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen bei Ihnen — eine endgültige Lösung erhalten Sie spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang Ihrer Anfrage.

Streitbeilegung

Sollten wir gemeinsam keine Lösung finden, wenden Sie sich bitte direkt an uns unter info@splendido.at — wir bemühen uns, jede Beschwerde einvernehmlich zu lösen.

Stand: 3. August 2026